AGBs - Marketing Plan

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketing Plan GmbH

1. Dienstleistungen

1.1 Die Marketing Plan GmbH, im Folgenden Agentur genannt, bietet Dienstleistungen im Be-reich der Online-Werbung an. Diese umfassen alle Schritte der Mediaplanung, Abwicklung der Werbaktivitäten als zentrale Schalt- und Verwaltungsstelle sowie Erfolgskontrolle.

1.2 Die in diesen AGB verwendeten Begriffe werden folgendermassen definiert:

  • Werbeträger sind die Unternehmen und private Webseitebetreiber, welche auf ihrer Website Werbeplätze anbieten.
  • Advertiser sind die Kunden der Agentur, die ihre Werbung platzieren möchten.
  • Unter Werbemittel versteht man die elektronischen Werbeformate, mit denen Werbeplätze wie Bannerplätze, Pop-ups usw. belegt werden.

1.3 Die Marketing Plan GmbH bietet für Advertiser folgende Dienstleistungen an:

  • Planung von Online-Werbekampagnen
  • Platzierung der Werbebotschaften in dem für die gewünschten Zielgruppen relevanten Umfeld
  • Targeting, um Streuverluste vor und während der Kampagnenlaufzeit zu reduzieren
  • Informationen und Möglichkeiten zur selbstständigen Planung und Bearbeitung der Werbekampagne
  • Reporting über User, Browser, Systeme, Besucher, Besucherverhalten usw. und statistische Auswertung dieser Informationen.

1.4 Die Marketing GmbH bietet für Werbeträger die Vermittlung von Werbeplätzen an Advertier an. Dabei handelt die Agentur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Werbeträgers. Sie schliesst den Kampagnen-Vertrag mit dem Advertiser als Beauftragte des Werbeträgers ab. Somit kommt der eigentliche Vertrag betreffend Platzierung der Werbung zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser zustande.

2. Zustandekommen des Vertrags

2.1 Die Annahme der Offerte durch den Kunden hat schriftlich per Post oder per E-Mail durch Übermittlung des rechtsgültig unterzeichneten Vertrags innert der in der Offerte aufgeführten Gültigkeitsdauer zu erfolgen. Ohne Angaben zur Gültigkeitsdauer in der Offerte ist diese während einem Monat gültig.

3. Auftragserfüllung

3.1 Nach Inkrafttreten des Vertrages erfüllt die Marketing Plan GmbH die vom Advertiser gewünschten Dienstleistungen soweit möglich. Der Advertiser stellt der Marketing Plan GmbH seine für die Kampagne benötigten Werbemittel sofort zur Verfügung. Die Agentur platziert diese zum vorgesehenen Zeitpunkt soweit möglich auf die gewünschten Werbeplätze.

3.2 Der durch die Marketing Plan GmbH vermittelte Vertrag zwischen dem Werbeträger und dem Advertiser kommt zustande durch Implementierung des vom Advertiser an die Marketing Plan GmbH gelieferten Werbemittels in die Werbeplätze des Werbeträgers. Von diesem Zeitpunkt an hat der Advertiser dem Werbeträger die vereinbarten Gebühren zu bezahlen. Die Agentur informiert sowohl Werbeträger als auch Advertiser unverzüglich über die Aufschaltung.

4. Vergütung

4.1 Die Marketing Plan GmbH nimmt die für die Platzierung der Werbung zu entrichtenden Entgelte im Namen und im Auftrag der Werbeträger entgegen. Die Marketing Plan GmbH garantiert dem Advertiser, dass er diese Preise ohne Aufschlag verrechnet und prozentuale Zuschläge als solche ausweist.

4.2 Die Marketing Plan GmbH verrechnet für ihre Dienstleistungen entweder feste Preise, Stundenansätze oder Prozente der für die Werbeträger zu entrichtenden Gebühren.

4.3 Auf der dem Advertiser zugestellten Auftragsbestätigung ist die Kalkulation mit Auftragsvolumen, Werbeplatzbelegungen, Preis pro Klick und Preise für Dienstleistungen der Marketing Plan GmbH ersichtlich.

Die Marketing Plan GmbH ist berechtigt, bei ausserordentlichen Aufwendungen, häufigen Änderungen von Werbeschaltungen, Änderungen einer Kampagne, Aufwand bei Problemen wegen der Lieferung von Werbemitteln durch den Advertiser usw. zusätzlich den zeitlichen Aufwand nach publiziertem Stundensatz sowie sonstige Kosten in Rechnung zu stellen.

4.4 Die Marketing Plan GmbH behält sich vor, Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern und für bis anhin unentgeltliche Dienstleistungen Gebühren zu verlangen. Bei bereits abgeschlossenen Kampagnenverträgen ist eine Preisänderung nicht möglich, ausser wenn eine laufende Kampagne durch zusätzliche Vereinbarungen erweitert wird.

4.5 Variante 1: Der voraussichtliche Gesamtpreis einer Werbekampagne wird mit Vertragsschluss fällig. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer wird extra berechnet.

4.6 Mahn- bzw. Inkassokosten sowie weiterer Schaden sind vom säumigen Advertiser zu tragen. Die Marketing Plan GmbH kann eine laufende Kampagne bis zur Bezahlung der Ausstände stoppen.

4.7 Verrechnung mit Forderungen gegenüber der Marketing Plan GmbH ist nur mit ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis möglich.

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Webseiten und ihre Werbung im Einklang mit den geltenden juristischen Regelungen zu gestalten und die Netiquette zu beachten. Daten, Informationen und Layout der Webseiten dürfen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, Presserecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vorschriften über Marken und Design so-wie gegen weitere rechtliche Regelungen der Schweiz und Europas verstossen. Weiter ist zu beachten, dass die Webseiten und die Werbung weltweit abrufbar sind und auch das inter-nationale Recht, soweit notwendig, zu berücksichtigen ist. Bei kriminellen Inhalten wird die Marketing Plan GmbH die Polizei informieren.

5.2 Advertiser und Werbeträger dürfen Passwörter und Codes nicht an Dritte weitergeben.

5.3 Die Werbeträger haben das Recht, die Werbemittel durch geeignete Massnahmen als Werbung zu kennzeichnen und vom redaktionellen Teil abzugrenzen.

5.4 Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, gelten im Prinzip für alle Vertragsparteien sowie ihre Mitarbeitenden als vertraulich, namentlich alle Informationen über das genutzte System, den damit verbundenen Service sowie das Know-how. Die vertraulichen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags, solange ein Interesse einer Partei an der Geheimhaltung besteht. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt des Informationsaustauschs bereits bekannt oder veröffentlicht sind. Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen und Datenträger einschliesslich aller davon gefertigten Kopien herauszugeben. Retentionsrechte werden an vertraulichen Dokumenten und Datenträgern nicht geltend gemacht.

5.5 Die Marketing Plan GmbH garantiert ausdrücklich die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz. Sie sorgt für Sicherheit nach aktuellem technischen Stand. Diese Verpflichtung haben auch die Werbeträger und die Advertiser.

5.6 Bei Werbung, die nach Klicks bezahlt wird, ist es den Werbeträgern und Advertisern untersagt, Manipulationen vorzunehmen, um die Provisionen zu manipulieren. Als Manipulation gilt jeder Versuch, das System und das Abrechungsverfahren der Marketing Plan GmbH durch technische oder sonstige Mittel zu umgehen. Wenn Verdacht auf Manipulation be-steht, werden alle betroffenen Vertragspartner informiert.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Marketing Plan GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die Übermittlung der ihr vom Advertiser zur Implementierung in die Werbeplätze zur Verfügung gestellten Daten, Werbematerialien und Unterlagen. Sie übernimmt weder die Haftung für den Transportweg vom Advertiser zu ihr noch für die Übertragung von ihr zum Werbeträger. Material, das der Agentur für die Platzierung auf Werbeträger zur Verfügung gestellt wird, schickt diese nicht zurück. Die Advertiser sollten aus diesem Grund eine Sicherheitskopie aufbewahren.

6.2 Die Marketing Plan GmbH gewährleistet sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen und Sicherheit nach dem aktuellen technischen Standard. Auch Advertiser und Werbeträger verpflichten sich, ihre Werbung bzw. Webseiten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten und entsprechend gegen Störungen abzusichern.

6.3 Die Haftung der Marketing Plan GmbH, der Advertisers und der Werbeträger wird beschränkt auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Entstehen solche durch Fehlverhalten, sollten die betreffenden Kunden Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.

6.5 Die Marketing Plan GmbH haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet oder von denen sie abhängig ist. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrages mit der Marketing Plan GmbH haftbar gemacht werden.

6.6 Die Marketing Plan GmbH haftet nicht für höhere Gewalt, unsachgemässes Vorgehen und Missachtung der Risiken seitens der Werbeträger, der Advertiser, deren Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, extreme Umgebungseinflüsse oder Störungen durch Dritte (Viren, Würmer usw.), die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren. Auch die Werbeträger und Advertisers können in solchen Fällen nicht aufgrund eines Vertrags mit der Marketing Plan GmbH haftbar gemacht werden.

6.7 Die Marketing Plan GmbH lehnt prinzipiell alle Haftung ab für Schäden, die Advertisers und Werbeträgern wegen Pflichtverletzungen nach Ziffer 5 von Vertragspartnern der Marketing Plan GmbH entstehen.

7. Änderung der AGB

7.1 Die Agentur behält sich vor, Preise, Leistungen und diese AGB jederzeit zu ändern. Informationen darüber werden so rasch wie möglich auf der Webseite publiziert.

7.2 Werden die AGB geändert, gilt das nicht für bereits abgeschlossene Verträge und laufende Kampagnen.

8. Ausserordentliche Vertragsauflösung

8.1 Eine ausserordentliche Auflösung ist fristlos in folgenden Fällen möglich:

  • Konkurs oder offensichtliche Zahlungsunfähigkeit des Advertisers
  • Zahlungsverzögerung des Advertisers, nachdem die Marketing Plan GmbH den säumigen Advertiser mindestens einmal gemahnt und ihm eine Nachfrist von 10 Tagen gewährt hat
  • Einstellung der Geschäftstätigkeit des Advertisers oder des Werbeträgers.

8.2 Eine sofortige Auflösung des Vertrages erfolgt bei schweren Vertragsverletzungen nach Ziffer 5. Bei leichteren Verlagsverletzungen wird der Vertrag erst aufgelöst, wenn die be-treffende Partei ihr Verhalten nach einer Mahnung nicht geändert hat. In diesen Fällen er-folgen keinerlei Rückzahlungen. Hingegen haben die Marketing Plan GmbH und ihre betroffenen Kunden das Recht auf Schadenersatz.

8.3 Auch nach der Auflösung des Vertrags mit der Marketing Plan GmbH bestehen die Verträge zwischen Advertiser und Werbeträger weiter. Diese wegen Pflichtverletzung aufzulösen, ist Sache der betreffenden Parteien.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Auf diesen Vertrag wird Schweizer Recht, namentlich die Bestimmungen des OR, angewendet.

9.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein Mediator engagiert. Die Kosten für dessen Beratung übernehmen alle beteiligten Parteien zu gleichem Anteil.

9.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahekommt.

9.4 Gerichtsstand ist der Sitz der Marketing Plan GmbH.

Wir freuen uns mit Ihnen zu arbeiten.

Lassen Sie uns herausfinden, wie wir Zusammenarbeiten und etwas Sinnvolles und Wertvolles schaffen können.